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   BVerwG, 26.06.2007 - 3 B 113.06   

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https://dejure.org/2007,15987
BVerwG, 26.06.2007 - 3 B 113.06 (https://dejure.org/2007,15987)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2007 - 3 B 113.06 (https://dejure.org/2007,15987)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 3 B 113.06 (https://dejure.org/2007,15987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beweis der Zustellung einer Ladung zur mündlichen Verhandlung mittels Einlegung in den Briefkasten durch Vorlage der Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde; Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels Vorliegens eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18

    Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz

    36 Entspricht die Postzustellungsurkunde den Mindestanforderungen des § 182 Abs. 2 ZPO, stellt sie nicht nur eine Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der beurkundeten Tatsachen auf, sondern sie erbringt vielmehr gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2007 - 3 B 113.06 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 16. Mai 1986 - 4 CB 8.86 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Es müssen deshalb Umstände angeführt werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen geeignet sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2007 a. a. O. Rn. 4; Beschl. v. 16. Mai 1986 a. a. O. Rn. 3 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2017 - 3 D 127/16 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 8. April 2015 - 3 B 129/14 -, juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 16.05.2017 - 3 D 127/16

    Prozesskostenhilfe, Klagefrist; Ersatzzustellung, ; Zustellungsnachweis;

    10 Entspricht die Postzustellungsurkunde den Mindestanforderungen des § 182 Abs. 2 ZPO, stellt sie nicht nur eine Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der beurkundeten Tatsachen auf, sondern sie erbringt vielmehr gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2007 - 3 B 113/06 -, juris Rn. 4; Beschl. v. 16. Mai 1986 - 4 CB 8.86 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Allein die Behauptung, das Schriftstück nicht erhalten zu haben, reicht daher nicht aus, um den Gegenbeweis zu führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2007 a. a. O. Rn. 4; Beschl. v. 16. Mai 1986 a. a. O. Rn. 3 m. w. N.; BFH, Beschl. v. 16. Dezember 2010 - IX B 146/10 -, juris Rn. 5 m. w. N., BSG, Urt. v. 27. Mai 2008 - B 2 U 5/07 R -, juris Rn. 11).

  • LSG Sachsen, 24.10.2006 - L 3 B 158/06 AS-ER

    Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten beim Anspruch auf

    Angesichts dessen und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Gesetzgeber beim Alg II eine Absenkung der Regelleistung sogar um 30 % für eine beschränkte Zeit für zumutbar hält, wie sich aus § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II ergibt, ist der danach allenfalls anord-nungsfähige Betrag mit etwa 6 % der Regelleistung noch derart geringfügig, dass es einer einstweiligen Anordnung nicht bedarf und der Bf. diesbezüglich auf das oder die offenen Widerspruchsverfahren verwiesen werden kann (vgl. u.a. die Beschlüsse des Senats vom 12.05.2006, Az. L 3 B 113/06 AS-ER, und vom 13.07.2006, Az. L 3 B 177/06 AS-ER).
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